Retraite

[67] Retraite (fr., spr. Reträtt), 1) Rückzug, Abzug; 2) ein Feldstück der Trompeter, durch welches die Reiter Abends angewiesen werden, sich in die Quartiere od. Lagerstellen zu begeben; Retraite blasen od. schlagen, zum Rückzug aus dem Gefecht blasen od. trommeln, den Zapfenstreich schlagen; Retraiteschuß, ein Kanonenschuß, welcher Abends den Soldaten andeutet, sich in das Lager od. in den Festungen nach ihren Kasernen od. Quartieren zu begeben. Retraiteordnung (Rückzugsordnung), die Ordnung, welche eine Kriegsflotte beim Rückzuge beobachtet. 3) Zurückziehung von Geschäften; 4) Abgeschiedenheit; 5) Ruhesitz; 6) Zufluchtsort, Zuflucht; 7) Jahrgehalt für dienstunfähige Krieger; 8) so v.w. Abtritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 67.
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