Rumpelholz

[451] Rumpelholz, ästiger od. auch mit breiten Nägeln beschlagener Klotz; auf denselben werden neu antretende Bergleute od. diejenigen, welche ein bergmännisches Versehen gemacht haben, mit dem Rücken gelegt u. hin- u. hergezogen (gerumpelt); doch wird dies meist nur angedroht u. ein Lösegeld angenommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 451.
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