[831] Salzzwang, 1) die vom Staat bisweilen getroffene Verfügung, daß jede Familie jährlich nach ihrer Kopfzahl dem Staat eine gewisse Quantität Salz abkaufen u. durch Quittungen die Abnahme bescheinigen muß; 2) die Einrichtung, daß die Einwohner eines Bezirks ihren Salzbedarf von einer mit dem Salzschank beliehenen Stadt od. Person kaufen müssen.