Scharte [1]

[96] Scharte, 1) fehlerhafte Stelle an der Schneide eines schneidenden Werkzeuges, wo ein Stück ausgebrochen od. umgekehrt ist; 2) Spalte, Riß; 3) so v.w. Schießscharte; 4) (Hüttenw.), so v.w. Saigerscharte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 96.
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