[114]Scheffelplätze, Blößen im Forst, welche man, bes. sonst, Jemand gegen eine Abgabe von Getreide (daher der Name) od. Geld zu landwirthschaftlicher Nutzung meist auf kurze Zeit, in Pacht gab.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 114.