Scheinen

[121] Scheinen, 1) ein helles bleibendes Licht verbreiten u. wegen dieses Lichts sichtbar sein; 2) auf eine Art wahrgenommen werden, welche mit der wirklichen Beschaffenheit nicht übereinstimmt; 3) so v.w. wahrscheinlich sein, s. Schein; 4) vom Getreide, wenn die Halme vor der eigentlichen Erntezeit an einigen Stellen gelb werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 121.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika