[333] Schmuggeln, Schleichhandel treiben; davon Schmuggelei, so v.w. Schleichhandel; Schmuggler, 1) so v.w. Schleichhändler; 2) ein Fahrzeug, welches den Einfuhrzoll zu umgehen, od. ganz verbotene Waaren einzuführen sucht. Gewöhnlich sind die S. kleine, schnellsegelnde Fahrzeuge wie Schooner, Kutter, Lugger u. dgl., um den Küstenwächtern leicht entgehen zu können.