[752] Seelgeräth, 1) Vermächtniß, welches man zum Heile seiner Seele gemacht hat, so Seelbäder, Seelenmessen, Vermächtnisse an Kirchen, Klöster, Spitäler u. dgl. Anstalten; 2) Begräbnißgebühren, welche an die Geistlichen entrichtet werden.
Adelung-1793: Seelgeräth, das