Seigerstoß

[792] Seigerstoß, wenn an der Markscheide od. einem anderen angegebenen Punkte auf dem Gange nicht weiter aufgefahren, bis dahin aber das Erz von oben herein weggehauen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 792.
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