[96] Silberkammer, 1) bei einer fürstlichen Hof[96] haltung das Gemach, in welchem das silberne Geräthe aufbewahrt wird; 2) das sämmtliche Personal, welches zu Aufbewahrung u. Reinhaltung dieses Silbergeräthes angestellt ist; dazu gehört der Silberkämmerer, Silberdiener, Silbergehülfe, Silberschreiber u. Silberwäscher.