Silberkammer

[96] Silberkammer, 1) bei einer fürstlichen Hof[96] haltung das Gemach, in welchem das silberne Geräthe aufbewahrt wird; 2) das sämmtliche Personal, welches zu Aufbewahrung u. Reinhaltung dieses Silbergeräthes angestellt ist; dazu gehört der Silberkämmerer, Silberdiener, Silbergehülfe, Silberschreiber u. Silberwäscher.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 96-97.
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