[324]Spachtenzäune, Wildzäune mit oben spitzigen Pfählen, womit sich die Feldbesitzer gegen das Wild zu schützen suchten, sie waren aber meist verboten, weil das überspringende Wild sich auf ihnen leicht spießt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 324.