Spachtenzäune

[324] Spachtenzäune, Wildzäune mit oben spitzigen Pfählen, womit sich die Feldbesitzer gegen das Wild zu schützen suchten, sie waren aber meist verboten, weil das überspringende Wild sich auf ihnen leicht spießt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 324.
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