Supplement

[101] Supplement (v. lat.), 1) Nachtrag, Zusatz, Ergänzung; bes. 2) Nachtrag zu einem Buche, welcher das Ausgelassene od. später noch Hinzugekommene enthält; 3) (Supplementarbogen), S. eines Kreisbogens od. Winkels heißt ein anderer, wenn beide zusammen dem halben Umkreise gleich sind; so ist ein Winkel von 120° das S. zu einem anderen von 60°, denn beide sind zusammen gleich dem Halbkreise 180°.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 101.
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