[307]Taxordnung, 1) s.u. Taxe; 2) Verordnung, durch welche die Gebühren der Gerichte, Sachwalter u. Notarien für die von ihnen in juristischen Geschäften gehabten Bemühungen festgesetzt sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 307.