[223]Ungnade, das Mißfallen, welches Höhere gegen Niedere wegen ihres wirklichen od. vermeinten fehlerhaften Benehmens empfinden u. ihnen durch Entziehung ihrer Gunst, Geringschätzung od. Zufügung äußerer Nachtheile zu erkennen geben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 223.