[223]Unhöflich, 1) was die Rücksichten u. Pflichten der Höflichkeit unterläßt od. verletzt; 2) ein Erzgang, welcher nicht die erwartete Ausbeute gibt od. dessen Bearbeitung besondere Schwierigkeit macht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 223.