[484]Verkeilen, 1) etwas durch eingesteckte Keile befestigen od. verbinden; 2) bes. bei Holzverbindungen, wo die Zapfen nicht mehr gut schließen od. locker geworden sind, dieselben durch eingetriebene Keile anziehen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 484.