Vierter

[579] Vierter, Pfennig, eine kleine Abgabe, welche die Geweckt zu Betreibung eines gemeinschaftlichen Stollens an den Stöllner entrichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 579.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika