Visirmaß

[619] Visirmaß, das Maß für Flüssigkeiten, nach welchem die Abgaben von denselben entrichtet werden, es ist meist größer als das Schenkmaß, nach welchem im Einzelnen verkauft wird. So hält ein Eimer in Leipzig 54 Kannen V. u. 63 Kannen Schenkmaß, in Nürnberg 32 Viertel V. u. 34 Viertel Schenkmaß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 619.
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