[662] Volksthum (Nationalität), Alles, was einem Volke hinsichtlich seines Charakters, seiner Sitte u. Sprache eigenthümlich u. von andern verschieden ist. Dem V. schadet unnöthige u. nickt zu etwas Besserem führende Nachahmung fremder Sitten u. Sprache, wiewohl einseitiges u. starrköpfiges Abhalten alles Fremden, auch wenn es zur Bildung eines Volks dienen kann, den Volksthümler charakterisirt. Was aus der Eigenthümlichkeit eines Volks hervorgeht u. mit derselben übereinstimmt, heißt volksthümlich; das ohnedies meist fruchtlose Streben nach Erhaltung od. Wiederherstellung absterbender Eigentümlichkeiten, welche in dem Volke selbst keinen Grund u. Boden mehr haben, Volksthümelei.