[687]Vorhaupt, 1) so v.w. Vorderhaupt; 2) in Dörfern ein vor den Häusern liegender gemeinschaftlicher freier Platz; 3) das an beiden Seiten einer Brücke bekleidete Ufer; 4) so v.w. Anwand.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 687.