Winne

[270] Winne, im Osnabrückischen Bezeichnung für das von den Besitzern freier Zinsgüter bei Vererbungsfällen zu zahlende Lehngeld. Daher Winnerben, die Besitzer solcher Güter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 270.
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