[723]Zugriegelschloß (Bascülenschloß), Thürschloß, bei welchem mittels eines Drehknopfes zwei die Thür entlang gehende Zugriegel (Bascülenriegel) in Bewegung gesetzt werden, um oben in die Thürverkleidung, unten in die Schwelle einzugreifen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 723.