Arbeiterwohnhäuser

[798] Arbeiterwohnhäuser, Häuser, welche entweder für Familien der arbeitenden Klasse überhaupt od. für die Arbeiter eines gewerblichen Etablissements insbesondere erbaut sind. Letztere sind von den Besitzern der betreffenden Etablissements in der Nähe derselben errichtete große Häuser, um bei Mangel an Wohnungen für die Arbeiter dieselben in der Nähe unterzubringen. Die erstere Art, Häuser für Arbeiterfamilien überhaupt, werden in größeren Städten entweder von Speculanten od. von gemeinnützigen Anstalten od. auch wohl unter Mitwirkung der Regierung erbaut, um den Arbeitern gesunde u. behagliche Wohnungen gegen billigen Miethzins zu verschaffen. Meist sind es große casernenartige Bauwerke mit zahlreichen einzelnen Familienwohnungen, wie die auf Napoleons III. Befehl errichteten ausgedehnten Cités-ouvrières in Paris, welche hunderte von solchen Wohnungen enthalten; od. es sind kleine Häuser, welche für eine einzelne Arbeiterfamilie bestimmt sind, wie die A., welche nach dem von dem Prinzgemahl Albrecht angegebenen Plane mehrfach in England erbaut worden sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 798.
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