[463] Bahnwärterhaus, Bahnwärterwohnhaus (watchmen's house; maison de garde-route; casa cantoniera), ein in unmittelbarer Nähe der Bahn errichtetes Gebäude, in dem sich nebst der Wohnung des Bahnwärters in der Regel noch ein Dienstraum befindet.
Da der Bahnwärter im Bedarfsfalle auch außerhalb seiner Dienststunden sofort zur Stelle sein muß, so ergibt sich die Notwendigkeit, ihm innerhalb seines Dienstbereiches eine Behausung zu schaffen, womit zugleich auch der Möglichkeit, Familienangehörige des Wärters zum Dienste heranzuziehen, Rechnung getragen wird.
Sind mit Schranken abgeschlossene Wegübergänge vorhanden, so werden die B. zweckmäßig in nächster Nähe der wichtigsten dieser Planübersetzungen so angeordnet, daß von dem beim B. aufgestellten Schrankenantrieb aus auch die weiter zu bedienenden Wegübergänge und eine tunlichst große Bahnstrecke überblickt werden können; für Posten ohne Schrankendienst aber sind die B. tunlichst in der Mitte der Strecke anzulegen, jedoch mit Rücksicht auf den Überblick auf wichtige Bauwerke (hohe Brücken und Dämme, tiefe, namentlich Felseneinschnitte, Tunnel), dann auf gefahrdrohende Wasserläufe, Wildwasser u. dgl. gefährdete Stellen.
Zu vermeiden sind Stellen, denen der Sonnenschein durch Felswände, steile bewaldete Hänge u.s.w. namentlich bei dem tiefen Stand der Wintersonne entzogen ist, nasser Untergrund, Stellen, die durch Absitzungen, Lawinengänge, Steinschläge, Hochwässer gefährdet sind. Vorzuziehen sind sonnige, windgeschützte Plätze in der Nähe größerer Ortschaften mit Schule, welche die Familie des Wärters auf guten Wegen erreichen kann, ohne den Bahnkörper als Fußsteig benutzen zu müssen. Auch die Versorgung mit gutem Trinkwasser (Quell- oder bei dessen Ermangelung Brunnenwasser) ist nicht außer acht zu lassen.
Es ist ferner darauf zu achten, daß die Wohnräume gegen Süden und Osten gekehrt angelegt werden können.
Muß der Eingang gegen Westen gelegt werden, so wird es sich empfehlen, durch einen Vorbau, einen Flur (Gang) u.s.w. Schutz gegen das Eindringen von Wind und Schlagregen in die Küche zu schaffen. Wohnräume sollten von außen niemals unmittelbar zugänglich sein.
Zu vermeiden ist wegen der Gefährdung der Kinder des Wärters, wegen der Einwirkung der Lokomotivgase und der Erschütterungen aus dem Zugverkehr sowie wegen der Füglichkeit, ein weiteres Gleis zu legen, eine zu große Nähe an den Gleisen.
Die B. enthalten meist nur eine Wohnung. Ist aber ständiger Ablösedienst durch einen zweiten Wärter eingeführt und als dauernd zu erachten, wie bei Blockwärterposten, und tritt etwa zu diesen ein einfacher oder doppelter Streckenwärterposten, so kann es sich bei Neubauten um Häuser mit zwei, drei, ja vier Wohnungen[463] handeln, die sodann mit einem Obergeschosse auszuführen sind.
Was die Größe und Anzahl der Wohnräume anbelangt, so werden, da sich die Bahnwärter aus dem Stande der Arbeiter ergänzen, die Wohnräume im allgemeinen in solcher Größe und Anordnung ausgeführt, wie es den landesüblichen Anschauungen über den Wohnungsbedarf der arbeitenden Bevölkerung entspricht. Hierbei sind die baupolizeilichen Vorschriften zu beachten und den Forderungen der Hygiene und Wohnungspolizei Rechnung zu tragen.
Der meist bedeutende Kindersegen der Wärterfamilien ergibt die Notwendigkeit, die Wohn- und Schlafräume, wenigstens bei der Mehrzahl der Wärterwohnhäuser, so auszuführen, daß eine Trennung der Schlafräume der heranwachsenden Kinder nach dem Geschlechte und von den Schlafräumen der Eltern möglich ist und eine Überfüllung der Schlafräume nicht statthat.
Diesen Bedingungen entsprechend sollten B. mit nur einer Wohnung (s. Abb. 273277) wenigstens folgende Räume enthalten:
Eine Küche von 1015 m2 Fläche;
eine Wohnstube, zugleich Schlafstube der Eltern von 2030 m2;
zwei Kammern als Schlafräume der Kinder (getrennt nach dem Geschlecht) von je 1215 m2;
einen Keller;
einen Abort und
ein Nebengebäude, entweder freistehend oder an das Wärterhaus angebaut, bei hoher Aufdämmung (Terrasse) etwa auch in einem unteren Geschosse untergebracht, mit Stallung für eine Kuh oder doch ein Paar Ziegen, Futterlager, Holzlege und Werkzeugkammer.
Wird der Wärter durch andere Personen als seine Familienangehörigen abgelöst, wie es bei Erkrankungen, Beurlaubungen, Ableben des Wärters und etwa auch der ablösenden Familienangehörigen zutrifft, dann sollte auch ein eigener Dienstraum für den Ablöser vorhanden sein, damit sich dieser zwischen seinen Dienstverrichtungen nicht in der ohnedies oft beschränkten Wohnung des Wärters aufhalten muß. Dies ist abgesehen von der Störung der Ruhe der Wärterfamilie, namentlich zur Nachtzeit, und der eigenen Behaglichkeit des Ablösers [464] weder vom sittlichen Standpunkte noch bei Krankheitsfällen in der Familie des Wärters vom hygienischen Gesichtspunkte empfehlenswert und führt nur zu leicht zu Mißhelligkeiten zwischen dem Wärter und Ablöser, der dem Wärter vielleicht nicht sympathisch, ja vielleicht verdächtig ist.
Auch die Frage der Beheizung und Beleuchtung des Aufenthaltsraumes des Wärterablösers ist zu beachten sowie die der ordnungsmäßigen, gesicherten Unterbringung der Fernsprecher, Dienstbehelfe, Dienstbücher u.s.w. Es ist daher die Beschaffung gesonderter Diensträume sehr zu empfehlen. Diese können in das Wärterhaus ein- oder angebaut werden, vorzuziehen ist aber die Aufstellung gesonderter Dienstbuden (etwa aus Wellblech) (S. Bahnwärterwachlokale.)
Die B. werden zumeist unter Verwendung der in der Nähe erhältlichen Baumaterialien aus Bruchsteinen, je nach deren Art in geschichtetem oder Polygonmauerwerk, Backsteinen, Schlackenziegeln, Kalksandsteinen, vereinzelt in waldreichen Gegenden aus Holz oder auch aus Beton (Oberschwäbische Eisenbahn) hergestellt. Hierbei werden meist die Erleichterungen ausgenutzt, die die Bauordnung für vereinzelt stehende Gebäude gestattet. Es ist jedoch zu bedenken, daß diese freistehenden Gebäude den Stürmen und der Abkühlung durch die Kälte des Winters sehr ausgesetzt sind, daher stärkere Umfassungsmauern, nicht zu viele und zu große, aber dicht schließende Fenster mit inneren Winterfenstern angezeigt sind. Die Fundamente mindestens der Umfassungsmauern sollten, im feuchten Boden zumal, aus Beton oder Wasser nicht annehmenden Bruchsteinen in Zementmörtel aufgeführt werden, um der durch Kochen und Waschen in den Wohnräumen und Niederschlagen des Dunstes in den anstoßenden ungeheizten und ungelüfteten Schlafräumen ohnedies in den Wärterhäusern leicht entstehenden Feuchtigkeit zu begegnen. Schädlich in dieser Beziehung ist es auch, wenn die Wärterhäuser mit einer Rabatte für Blumen und Schlinggewächse umgeben werden, da von diesen Rabatten ausgehend leicht Schwammsträhne durch die Umfassungswände in das Innere eindringen.
Eine stark abfallende Umpflasterung des Hauses nebst Dachrinnen und Abfallrohren bieten gegen Durchfeuchtung vom Sockel aus guten Schutz. Um das Waschen in der Wohnung zu vermeiden, empfiehlt sich die Anlage einer Waschkesselfeuerung etwa im Freien.
Zur Hebung der Bienenzucht erbauen manche Verwaltungen auch Bienenstände bei den Wärterwohnungen auf Kosten der Bahn (s. Bienenzucht der Bahnbediensteten). Die architektonische Ausstattung der B. kann und wird in der Regel eine sehr einfache und für längere Streckenabschnitte gleichförmige sein. Immerhin kann Veranlassung bestehen, in einzelnen Fällen das Äußere der Landesbauweise (wie auf den österr. Alpenbahnen) oder den Anforderungen der Umgebung anzupassen, z.B. wenn das Haus in die unmittelbare Nähe anderer Häuser an eine Bauflucht zu stehen kommt, oder in die Nähe einer architektonisch hervorragenden Baulichkeit, eines Schlosses, eines architektonisch reicher ausgestatteten Tunnel- oder Brückenportales, mit denen das Wächterhaus in harmonische Übereinstimmung zu bringen ist.
Im übrigen kann durch angemessene Gruppierung der Bauteile, Tür- und Fensteröffnungen, durch Farbenwirkung im Anstriche der Dachrinnen- und Abfallrohre, der Türen und Fenster nebst Läden, dann durch die Farbe der Natursteine und Dachung unter Annäherung an die heimische volkstümliche Bauweise (Volkskunst), im Vereine mit einem gepflegten Gärtchen und hübscher Einfriedigung sowie einer Baumgruppe ein gefälliger Anblick erreicht werden.
An innerer Einrichtung wird, wenn überhaupt, nur das Notwendigste von einzelnen Verwaltungen beigestellt, sofern dem vermögenslosen Wärter das Wohnen im Wärterhaus ermöglicht werden soll.
Vielfach werden im oder am Wärterhause auch die Signalapparate untergebracht, wenn auf der Bahnstrecke die elektrische Signalisierung eingeführt ist, meist werden aber für diese Einrichtungen eigene Buden, Signalbuden (s.d.) nächst dem Hause errichtet; diese verdienen den Vorzug, da die starken Glockenschläge am oder im Hause die Nachtruhe der Wärterfamilie stören können.
v. Weikard.
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