Durchgehende Gleise

[469] Durchgehende Gleise, alle direkten Schienenverbindungen zwischen zwei Stationen oder zwischen einer Station und solchen Stellen, die als selbständige Anfangs- oder Endpunkte für die Beförderung von Personen oder Gütern in den veröffentlichten Tarifen bezeichnet sind. Als Länge der D. zwischen je zwei Stationen wird die in der Längsachse der Bahn gemessene Länge von Mitte zu Mitte der Stationsgebäude angesetzt.

Bei Abzweigungen auf freier Strecke ist die Zungenspitze der Anschlußweiche als Anfangspunkt des abzweigenden Gleises angenommen.

Zu den durchgehenden Gleisen zählen demnach nicht alle von den D. auf den Bahnhöfen abzweigenden Gleise, also auch nicht das zweite Hauptgleis auf Bahnhöfen eingleisiger Bahnen, die Überholungsgleise, ferner Rangier-, Lade-, Stockgleise u.s.w.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 469.
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