Feuerschutzstreifen

[73] Feuerschutzstreifen werden in Waldungen, Heiden und trockenen Mooren zu beiden Seiten der Bahn angeordnet, um eine Gefährdung dieser Kulturarten durch den Auswurf[73] glühender Kohlenteilchen aus der Lokomotive zu begegnen. Über ihre Anlage bestehen in einzelnen Ländern eingehende Vorschriften, so u.a. in Preußen (Erlaß vom 13. Februar 1905 und 3. Oktober 1905) s. Sicherheitsstreifen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 73-74.
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