Gepäckverkehr

[301] Gepäckverkehr (luggage-traffic; trafic des colis; traffico di bagagli). Das Gepäck stellt sich im allgemeinen als ein Zubehör des Personenverkehrs dar, indem nur Gegenstände zur Beförderung als Reisegepäck angenommen werden, die zum persönlichen Gebrauch der Reisenden dienen. (In Frankreich zählt man den G. zur »grande vitesse«, in Italien zur »grande velocità«.) Der Zusammenhang zwischen dem Personenverkehr und dem G. drückt sich ziffermäßig schon dadurch aus, daß die Anzahl der Gepäcksendungen in einem bestimmten Verhältnis zur Anzahl der beförderten Reisenden steht und etwa 4–5% der letzteren beträgt. Für die Gepäckaufgabe kommt hauptsächlich der Fernverkehr in Betracht; die Mindestentfernung, auf die Gepäck aufgegeben wird, bewegt sich zwischen 50 und 100 km. (In Österreich legt das Gepäck durchschnittlich 92 km, in Deutschland 77 km, in der Schweiz 48 km zurück.)

Einen wesentlichen Einfluß auf die Größe des G. übt die Höhe der Gepäcktarife, die Gewährung von Freigewicht, sowie auch die Gewichts- und Raumgrenze, innerhalb der Gepäck in die Abteile mitgenommen werden darf.

Der gesamte G. sowie die Einnahme daraus betrug für die Eisenbahnen der nachbezeichneten Staaten für das Jahr 1910:


Gepäckverkehr
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 301.
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