[44] Ladefläche, die nutzbare Bodenfläche eines Güterwagens. Diese wird in Quadratmetern ausgedrückt und bei den meisten Bahnen an den Langseiten der Wagen angeschrieben.
Bei den zur Tierbeförderung dienenden Wagen muß mit Rücksicht auf die Frachtberechnung die Anschrift der L. erfolgen. Bei mehrbödigen und bei den in mehrere Abteile geteilten Wagen muß die L. derart angegeben sein, daß die Größe eines jeden Raumes ersichtlich ist.