Nebengleise

[317] Nebengleise werden die aus den durch laufenden Hauptgleisen in den Bahnhöfen oder auch auf freier Strecke abzweigenden Gleise genannt, die nicht Anschlüsse an Zweigbahnen bilden und nicht für den durchgehenden Verkehr bestimmt sind, daher auch in der Regel von fahrplanmäßigen Zügen nicht befahren werden, sondern zumeist in den Bahnhöfen zum Aufstellen und Ordnen der Züge, zur Verbindung mit den baulichen Anlagen (Güterschuppen, Rampen, Freiladegleise, Lokomotivschuppen, Drehscheiben, Kohlenladeeinrichtungen u.s.w.) oder mit naheliegenden Fabriks- und industriellen Anlagen dienen.

Dolezalek.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 317.
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