[149] Stationskassa, Dienststelle zur Besorgung der auf der Station vorkommenden Bargeldgeschäfte und Kreditierungen. Ihr obliegt unmittelbar oder durch Vermittlung der Abfertigungskassen die Einziehung von Geldern aus dem Personen-, Gepäck- und Güterverkehr sowie sonstiger Einnahmen, zu deren Einhebung sie beauftragt ist (Telegraphengebühren, Wagen- und Lagergelder, Deckenmiete), die Verrechnung und Ablieferung der Einnahmenüberschüsse an die übergeordnete Kassa (Direktionskassa, Hauptkassa) sowie die Ausführung der auf der Station vorkommenden Zahlungen (Nachnahmen, Parteiguthaben, Entschädigungen, Frankaturdepositen, Gehalte und Löhne, Frankaturen, Fakturen). Auf Stationen mit schwächerem Verkehr sind die S. und die Abfertigungskassen in der Hand des Stationsvorstehers oder des Expeditionsvorstehers vereinigt oder es wird die S. von dem Leiter einer einzelnen Abfertigungskasse geführt. Auf größeren Stationen sind die Abfertigungskassen für Personengepäck und Güter sowie die S. vollkommen selbständige Kassastellen unter besonderen Einnehmern. Es kommt auch vor, daß die Einnahmen kleinerer Stationen in die S. einer benachbarten größeren Station abgeführt werden.