Weibliche Bedienstete

[299] Weibliche Bedienstete finden im Eisenbahndienst vielseitige Verwendung, so insbesondere:

a) Als Wärterinnen auf der Strecke (bei Wächterhäusern, Schranken, in Blockhütten);

b) in größeren Stationen als Ausgeberinnen von Fahrkarten, bei Aufnahme von Gepäck, zur Bedienung von Telegraphenapparaten für den Dienst, in Gepäckaufbewahrungsstellen und Toiletten, für das Reinigen und Heizen der Diensträume u.s.w.;

c) in kleineren Stationen als Hilfskräfte des Vorstandes beim Fahrkartenverkauf, im Bureaudienst, bei Bedienung der Signale, mitunter auch als selbständige Vorsteherinnen;

d) in Haltestellen für die Besorgung des ganzen Dienstes;

e) in den Zentralstellen (Direktionen) für Kanzleiarbeiten, insbesondere für die stenographischen Aufnahmen, für die Registrierung von Geschäftsstücken, für die Bedienung von Schreibmaschinen, für den statistischen Rechnungs- und Kontrolldienst, für Revision abgestreifter Fahrkarten und eingelöster Titres, Kupons u. dgl., für die Instandhaltung der Bureauräume, als Boten u. dgl.

Man beschäftigt zumeist Angehörige von Beamten (Witwen und Waisen), seltener Frauen von in Dienst stehenden Beamten.[299]

Die Verwendung von W., die zumeist eine große Pflichttreue und Arbeitsfreudigkeit an den Tag legen, hat sich gut bewährt; sie fördert auch die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, da die W. trotz mehrfacher im Laufe der Zeit zu ihren Gunsten durchgeführter Bezugserhöhungen noch immer niedriger als männliche Beamte entlohnt sind.

W. werden nunmehr vielfach nicht mehr als jederzeit kündbare Hilfskräfte behandelt, sondern rücken bei zufriedenstellender Dienstleistung in eine gesicherte Anstellung, ähnlich jener der männlichen Beamten, mit dem Anspruch auf Vorrückung und Ruhegenuß ein.

Bei den Deutschen Reichsbahnen sind zurzeit allgemeine Vorschriften über die Verwendung und das Dienstverhältnis der weiblichen Beamten noch nicht in Kraft getreten. Es ist jedoch der Erlaß von Bestimmungen über die Laufbahn des Bahnhofs-, Abfertigungs- und Bureaudienstes der Besoldungsgruppen IV–VI (Eisenbahnbetriebsassistenten, Eisenbahnassistenten, Eisenbahnsekretäre) in Vorbereitung, die auch auf W. Anwendung finden sollen. Von der Gesamtzahl der planmäßigen Stellen der genannten Dienstklassen wird die Hälfte den Militäranwärtern, die andere Hälfte den Zivilanwärtern und W. zugänglich sein.

Bei den österreichischen Bundesbahnen sowie bei den österreichischen Privatbahnen stehen W. in großer Zahl in Verwendung. Bei den ersteren erfolgt ihre Anstellung zunächst in der Eigenschaft von Manipulantinnen. Nach mehrjähriger zufriedenstellender Dienstleistung werden sie zu Bahnoffiziantinnen ernannt und werden in dieser Stellung nach der Besoldungsordnung vom 21. Dezember 1921 bezüglich ihrer ständigen Bezüge sowie der Vorrückung, Beförderung sowie Bemessung der Ruhegenüsse u.s.w. nach den gleichen Grundsätzen behandelt wie Beamte. Sie sind teils im Bundesministerium für Verkehrswesen, teils bei den Bundesbahndirektionen, teils bei den äußeren Betriebsdienststellen (Stationen, Heizhäusern, Werkstätten) beschäftigt.

Besonders zahlreich finden sich W. auch bei den ungarischen Staatsbahnen, bei den französischen Eisenbahnen (Nordbahn), Italien, England (London and Nordwest Railway).

Bei den Niederländischen Eisenbahnen werden W. nur für Bahnbewachung, Fahrkartenausgabe und im Bureaudienst verwendet. Die hierbei gemachten Erfahrungen sind im allgemeinen nicht günstig. Insbesondere hat das Zusammenarbeiten von Männern und Frauen in denselben Diensträumen vielfach zu Unzukömmlichkeiten geführt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 299-300.
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