[318] Weichenverschlußvorrichtungen (point locks, point padlocks; verroux ou serrures d'aiguille; serrature di scambio) dienen zur Verhinderung des unbefugten Umstellens von Weichen. Sie werden bei einfachen Betriebsverhältnissen als dauernde Einrichtung zur Sicherung der Zugfahrten benutzt oder bei Störungen in den Stellwerkanlagen, bei Umbauten und Unterhaltungsarbeiten als vorübergehende Sicherung bei[318] Aufhebung von sonst vorhandenen Abhängigkeiten verwendet. In vielen Fällen wird auch eine Abhängigkeit zwischen solchen W. und Signalhebeln oder Blockfeldern hergestellt.
Durch die Verschlüsse werden entweder Teile der Weichenstellvorrichtung an der zum Umstellen der Weiche erforderlichen Bewegung gehindert oder es wird unmittelbar die Bewegung der an- oder abliegenden Weichenzunge unmöglich gemacht. Damit über die Stellung einer mit einer derartigen Verschlußvorrichtung versehenen Weiche auch ohne unmittelbare Beobachtung der Zungenlage Gewißheit gewonnen werden kann, wird die Forderung gestellt, daß der Schlüssel erst aus dem Schloß gezogen werden kann, wenn die Weiche in der richtigen Lage verschlossen ist.
Abb. 198 zeigt einen doppelten Handverschluß, mit dem die Weiche in 2 Stellungen verschlossen werden kann. Der Schloßriegel des vorderen oder des hinteren Schlosses legt sich beim Schließen in den Ausschnitt eines Schiebers, der an die Verbindungsstange des Weichenhakenschlosses angeschlossen ist und daher beim Umstellen der Weiche mitbewegt wird. Durch den Eintritt eines der beiden Schloßriegel in den zugehörigen Ausschnitt des Schiebers wird die Bewegung der Weichenverbindungsstange und damit das Umstellen der Weiche verhindert.
In Abb. 199 ist ein anderes an der Weichenstellvorrichtung angebrachtes Handschloß, das Weichenbockschloß dargestellt, mit dem die Weiche in einer bestimmten Stellung oder bei Verwendung eines Doppelschlosses auch in beiden Stellungen verschlossen werden kann. Der Handhebel der Weiche steuert einen Schieber, dessen Bewegung von einer Endlage in die andere durch Vorschieben des Schloßriegels verhindert werden kann. Durch Schließen des Schlosses kann daher eine bestimmte Lage der Weiche gesichert werden. Der Schlüssel ist dann abziehbar. Dagegen ist das Schloß gesperrt, wenn die Weiche nicht die Stellung einnimmt, die das Weichenbockschloß sichern soll.
Auf den früher preußisch-hessischen Bahnen ist für dauernde Sicherung von Handweichen und als vorübergehende Sicherung von fernbedienten Weichen ein an der Backenschiene anzubringendes Weichenhandschloß eingeführt. Es ist für Weichen mit Hakenschloß (s. Bd. VI, S. 73) gebaut, da auf diesen Bahnen seit[319] langer Zeit nur noch Weichen mit Hakenschloß beschafft werden. Das Schloß legt die abliegende Weichenzunge unmittelbar und die anliegende mittelbar durch die Zungenverbindungsstange sowie den Haken des Weichenhakenschlosses fest. Der Haken, der die anliegende Zunge mit der Backenschiene verklammert, kann nicht bewegt, also diese Zunge auch nicht entriegelt werden, wenn die abliegende Zunge durch das Weichenhandschloß festgelegt ist. Ist die Zungenverbindungsstange oder ein Teil des Weichenhakenschlosses beschädigt oder abgenommen, durch den Verschluß der abliegenden Zunge die anliegende Zunge also nicht mehr gesichert, so muß neben dem Handverschluß der abliegenden Zunge auch die anliegende besonders gesichert werden. Hierzu ist eine andere Vorrichtung, die Zungensperre vorhanden.
Das preußische Einheitsweichenhandschloß ist ein Schubriegelschloß, das in einem Gehäuse aus Flußeisenformguß untergebracht ist. Es wird an der Außenseite des Gleises mit 2 Schraubbolzen an den Steg der Backenschiene angeschraubt. Die Befestigung ist derart, daß beim Verschließen des Schlosses auch das ganze Schloß am Gleis festgeschlossen wird. Die abliegende Zunge wird dadurch festgelegt, daß der Schubriegel durch den Steg der Backenschiene hindurch in die Lücke zwischen diese und die Weichenzunge geschoben und in dieser Lage durch einen Schließriegel festgeschlossen wird. Abb. 200 läßt die Anbringung des Schlosses an der Schiene und rechts von der Schiene den Schubriegel erkennen. Durch besondere Vorrichtungen ist es unmöglich gemacht, daß das Schloß verschlossen und der Schlüssel abgeliefert werden kann, ohne daß der Schubriegel sich im Schloß befindet und die Weiche ordnungsmäßig festgelegt ist. Das Schlüsselloch ist so angeordnet, daß der Schlüssel nur bei verschlossenem Schloß herausgezogen und eingesteckt werden kann. Zum Schutz gegen Regen, Schnee und Staub ist das Schlüsselloch durch eine Schutzklappe überdeckt. Für die Schlüssel sind 24 verschiedene Bartformen vorhanden.
Die zum Anbringen des Schlosses für die Befestigungsbolzen und den Schubriegel in den Backenschienen erforderlichen Löcher sind bei den neu zur Anlieferung kommenden Weichen bereits vorhanden.
Nach den für die preußisch-hessischen Staatsbahnen erlassenen Vorschriften über die Einrichtung von Handverschlüssen und für die Aufbewahrung der Schlüssel soll für jedes Schloß immer nur ein Schlüssel in Benutzung sein. Ein zweiter Schlüssel soll als Ersatzschlüssel unter Bleisiegelverschluß an einem Schlüsselbrett (Abb. 201) aufgehängt werden. Die Schlüsselgriffe werden 50 mm breit und 25 mm hoch hergestellt und erhalten einen Einschnitt an der oberen Seite des Griffs und ein Loch im Griff, denen Stifte im Schlüsselbrett entsprechen. Die Einschnitte und Löcher sind bei jedem Griff verschieden, so daß jeder Schlüssel sich nur an einer bestimmten Stelle des Schlüsselbretts aufhängen läßt. Die Schlüssel müssen sich stets an der vorgeschriebenen Stelle am Schlüsselbrett befinden, sofern sie nicht zur Bedienung oder Unterhaltung der Weichen gebraucht werden. Eine Zugfahrt darf nur zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter persönlich festgestellt hat, daß die zugehörigen Schlüssel am Schlüsselbrett hängen, oder wenn ihm vorschriftsmäßig gemeldet ist, daß die zugehörigen Schlüssel an der dafür bestimmten Stelle am Brett angebracht sind.
Neben dem Weichenhandschloß wird auf den preußisch-hessischen Bahnen zur vorübergehenden Sicherung von Weichen gegen unzeitiges Umstellen auch die sog. Zungensperre verwendet. Sie besteht aus einem aus Schmiedeeisen oder Stahlguß hergestellten Bügel, der mittels einer durch ein Handrad drehbaren Spindel an die Backenschiene allein oder an die Backenschiene und die Weichenzunge zusammen angeklemmt werden kann (Abb. 202 u. 203). Im ersten Fall verhindert die[320] Zungensperre die Bewegung der abliegenden Zunge nach der Backenschiene hin, im zweiten Fall hält sie die anliegende Zunge an der Backenschiene fest. Das unbefugte Abnehmen der Zungensperre wird durch einen Verschlußschieber verhindert, der durch den Kopf des Bügels und einen der 6 Schlitze des Handrades (Abb. 204) gesteckt und durch ein Vorhängeschloß oder ein angebautes Schloß gegen Herausziehen gesichert wird.
Mit der Zungensperre kann hiernach sowohl die anliegende wie die abliegende Weichenzunge festgelegt werden. Ist die zu verschließende Weiche und ihr Hakenschloß in Ordnung, so wird die Zungensperre stets so angelegt, daß sie die abliegende Zunge sperrt. Sie genügt dann zum Festlegen beider Zungen. Bei parallel geschalteten doppelten Kreuzungsweichen reicht auch eine Zungensperre an einer abliegenden Zunge zur Festlegung aller 4 an dem einen Ende der Kreuzungsweiche liegenden Zungen aus. Ist dagegen das Hakenschloß oder die Stellvorrichtung der zu verschließenden Weichen nicht in Ordnung, so muß die abliegende Zunge durch ein Weichenhandschloß oder eine Zungensperre und außerdem die anliegende Zunge durch eine Zungensperre festgelegt werden.
Soll eine Handweiche von einem Blockwerk oder einem Hebelwerk abhängig gemacht werden, so wird an diesem ein Abhängigkeitsschloß ein Blockschloß oder ein Hebelwerkschloß angebracht, in dem der zum Weichenhandschloß gehörige Schlüssel in der Grundstellung steckt.
Das Blockschloß wird am Blockuntersatz so eingebaut, daß der Schloßriegel sich einem an der Übertragungsstange des Blockfelds angebrachten Knaggen gegenüber befindet, wenn das Feld geblockt ist. Dieser Knagge verhindert bei geblocktem Feld das Umdrehen und somit auch das Herausziehen des Schlüssels. Das diesem geblockten Feld entsprechende entblockte Feld an anderer Stelle ist ein Zeichen dafür, daß die Weiche, zu der der Schlüssel des Blockschlosses gehört, verschlossen ist. Bei entblocktem Feld steht die Übertragungsstange mit dem Knaggen hoch. Der Schlüssel kann nunmehr umgedreht und herausgezogen, die Weiche also umgestellt werden. Das Blocken des Feldes ist dann ausgeschlossen.
Das Hebelwerkschloß wird auf einem Hebelplatz der Hebelbank zusammen mit einem zweiarmigen Hebel angebracht, der einen Verschlußbalken steuert. Der Schlüssel im Hebelwerkschloß kann nur umgedreht und aus dem Schloß herausgezogen werden, wenn der Hebel angehoben wird. Dieses Anheben wird verhindert, wenn der Verschlußbalken durch einen umgelegten Fahrstraßenhebel gesperrt ist. Solange dies der Fall ist, kann daher der im Hebelwerkschloß sitzende Schlüssel nicht herausgezogen und zum Umstellen einer Weiche benutzt werden. Bei[321] abgezogenem Schlüssel ist aber durch den mittels des Schloßriegels angehobenen Hebel der Verschlußbalken in eine Lage gebracht, die das Umlegen des Fahrstraßenhebels und das Ziehen des zugehörigen Signals verhindert.
Vielfach, besonders bei vorübergehenden Anlagen, sind auch sog. Wechselschlösser angewendet. Ein solches Schloß enthält zwei Schließvorrichtungen. Soll ein Schlüssel aus dem Schloß entfernt werden, so muß durch einen anderen die Weiche in einer bestimmten Lage verschlossen sein. Der abgezogene Schlüssel kann verwendet werden, um ein an einer anderen Weiche befindliches Wechselschloß zu schließen und damit einen zweiten Schlüssel freizumachen, mit dem dann bei einer dritten Weiche u.s.w. in gleicher Weise wie vorher verfahren oder schließlich etwa auch der ein Signal freigebende Fahrstraßenhebel in einem Stellwerk aufgeschlossen werden kann. Solche Folgeabhängigkeiten lassen sich übrigens in gewissem Umfang auch unter Benutzung der Einheitshandschlösser herstellen.
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