Erbweis

Was erbweis hinausgeht, dem hat niemand nachzulangen.Graf, 183, 5; Grimm, Weisth., I, 15, 48.

Kaufweise konnte sehr schwer ein liegendes Gut in eine fremde Gemeinde ohne Widerspruch übergehen; geschah es aber auf dem rechtmässigen Wege der Vererbung, so konnte niemand mit Einsprüchen nachlangen.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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