1. Wer lange mäkelt1, kriegt zuletzt 's beschissene Ende in die Hand. (Köthen.)
1) Bei Eingehung einer Ehe wählt, Mädchen sitzen lässt.
2. Wer mäkeln kann, ist darob noch kein Meister. – Altmann VI, 406.
Adelung-1793: Mäkeln (2) · Mäkeln (1)