Richteramt

Ein Richteramt gehört nur dem, der dessen würdig ist.

»Geld und Gut kann man verschenken, wenn man wil, aber ein Richter Ampt keinem, als der es würdig ist.« (Wirth, II, 341.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1677.
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