Brand-Casse, die

[1151] Die Brand-Casse, plur. die -n, eine öffentliche Casse, aus welcher denenjenigen, die ihre Häuser und Vermögen durch einen Brand verloren haben, ihr Verlust entweder ganz oder zum Theile wieder ersetzet wird; die Brand- und Assecuranz-Casse, die Brandversicherungs-Casse, die Feuer-Casse, im Schleßwigischen die Brandgilde u.s.f. Es haben dergleichen Brand-Cassen ihre besonderen Brand-Directores, Brand-Verordnungen u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1151.
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