Eid, der

[1666] Der Eid, des -es, plur. die -e. 1) Die feyerliche Betheuerung, bey welcher man Gott zum Zeugen und zum Rächer der Wahrheit anrufet. Jemanden einen Eid auflegen, ihm den Eid zuerkennen. Einen Eid ablegen, schwören. Mit einem Eide betheuern. Sich zu einem Eide erbiethen. Den Eid halten, ihn brechen. Er will es zu keinem Eide kommen lassen. Sich mit einem Eide rechtfertigen, reinigen, S. Reinigungseid. Einem den Eid abnehmen, ihn denselben ablegen lassen. An Eides Statt. Der Eid der Treue, womit man sich jemanden zur Treue und zum Gehorsam verbindet. Ein leiblicher, ein körperlicher Eid, ein feyerlicher Eid, welchen man in eigener Person ableget, (S. Körperlich,) der ehedem ein zierlicher Eid genannt wurde. Ein gelehrter oder gestabter Eid, ehedem, ein Eid, wobey dem Schwörenden die Eidesformel vorgesagt wird. Der Eid vor Gefährde, in den Rechten, der Eid, daß man den Gegner nicht übervortheile, Juramentum calumniae, S. Gefährde. Ein falscher Eid, S. Meineid. Die biblischen Ausdrücke, einen Eid machen, aufrichten, thun, einen Eid darauf geben u.s.f. sind im Hochdeutschen ungewöhnlich. 2) Die Formel des Eides, die Worte, welche diese Betheuerung ausmachen. Der Juden-Eid. Einem den Eid vorsagen. 3) Dasjenige, wozu man sich durch einen Eid verbindlich gemacht. Seinen Eid und seine Pflicht in Acht nehmen.

Anm. Dieses Wort lautet in der heutigen Bedeutung schon bey dem Kero, Ottfried, Notker und Tatian Eid, bey dem Stryker Ait, im Oberdeutschen noch jetzt Aid, Ayd, im Niedersächs. Holländ. und Dän. Eed, im Angels. Ath, im Engl. Oath, bey dem Ulphilas Aiths, im Schwed. Ed, im mittlern Lateine Atha. Das hohe Alter und die wenige Veränderung, welche dieses Wort erlitten, machen dessen Ableitung ungewiß. Wachter leitet es sehr unwahrscheinlich von Eh, Gesetz, Religion, her. Schon im Hebr. ist עיד das Zeugniß, und עוד ein Zeugniß ablegen. S. Eidschwur.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1666.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: