[1867] Der Êrbprinz, des -en, plur. die -en, Fämin. die Erbprinzessinn, plur. die -en, der nächste Erbe, oder die nächste Erbinn eines Herzogthumes oder Fürstenthumes. Ist er der vermuthliche Erbe eines Königreiches, so heißt er Kronprinz. Zuweilen gibt es aber auch in Königreichen Erbprinzen, die alsdann dem Kronprinzen nachgeordnet sind. So heißt zu unsern Zeiten der einzige Prinz des Königes von Dänemark der Kronprinz, des Königes Stiefbruder aber, der Prinz Friedrich, der Erbprinz.