Erbprinz

[815] Erbprinz, 1) der älteste Sohn eines Herzogs od. Fürsten als nächster Erbe des Herzogs- od. Fürstenthums; dessen Gemahlin Erbprinzeß. In Königreichen heißt er Kronprinz. Im Fall der Kinderlosigkeit eines Herzogs od. Fürsten, wo dann die Herrschaft an dessen nächstfolgenden Bruder übergeht, heißt dieser nicht E., daher Regierende doch möglicherweise noch Kinder bekommen könnte; 2) in Dänemark Titel der Brüder des Kronprinzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 815.
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