Gebäude, das

[444] Das Gebäude, des -s, plur. ut nom. sing. Diminut. das Gebäudchen, von dem Zeitworte bauen, so fern es aedificare bedeutet, ein nach den Regeln der Baukunst eingeschlossener Raum. In diesem allgemeinern Verstande werden ein großes Faß, ein Schiff und andere Kunstwerke dieser Art Gebäude genannt.[444] In engerm und üblicherm Verstande ist es ein solcher nach den Regeln der Baukunst eingeschlossener Raum, in welchem man gewisse Verrichtungen gemächlich vornehmen kann. Ein großes, kleines, geräumiges Gebäude. Die Kirche ist ein herrliches Gebäude. Ein eingefallenes Gebäude. Das Hintergebäude, Nebengebäude, Vordergebäude, Hauptgebäude, u.s.f. Es ist ein allgemeiner Ausdruck, dessen besondere Arten durch die Wörter Haus, Kirche, Stall, Scheuer, u.s.f. ausgedruckt werden. Im Bergbaue nennet man die Zugänge, welche die Bergleute in das Gebirge hinein arbeiten, um zu den Gängen zu gelangen, gleichfalls ein Gebäude, ein Berggebäude, oder Grubengebäude; da denn dieses Wort oft den Gang selbst bedeutet, auf welchem man arbeitet, mit allen dazu gehörigen Öffnungen in der Erde. Ein höfliches Gebäude, welches viel Erz hat. Ein Gebäude auflassen, aufgeben, ihm den Rücken kehren, eine Grube verlassen. Auf ähnliche Art wird die Wohnung des Bibers bey den Jägern, und das Werk in einem Bienenstocke, welches sonst auch das Gewirk heißt, das Gebäude genannt. In weiterer Bedeutung führet diesen Nahmen ein jeder Körper in Ansehung der Verbindung oder auch des Verhältnisses seiner Theile. Das Weltgebäude. Man zergliedere das Gebäude einer Blume, Gell.

Anm. Im gemeinen Leben lautet dieses Wort oft nur Bau, in Niedersachsen, Baute, ingleichen Gebau, Gebäu, in welcher letzten Gestalt es mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Daß du dich auf deine Gebäue verlässest, Jer. 48, 7. Das herrliche Gebäu ist verstöret, Zachar. 11, 2. So ferne bauen wohnen bedeutet, findet sich Gebuuueda und Gebueda für Wohnung schon bey dem Notker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 444-445.
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