[584] 1. Das Gericht, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte richten, so fern es ehedem auch anrichten, oder zurichten bedeutete. 1) Eine Speise Einer Art, so fern sie in einer besondern Schüssel angerichtet wird; Diminut. das Gerichtchen, Oberd. Gerichtlein. Ein Gericht Fische, Fleisch, Gemüse, Erbsen, Bohnen u.s.f. Eine Mahlzeit von sechs Gerichten. In engerer Bedeutung pflegt man Suppe, Braten, Obst und Gebackenes nicht mit unter die Gerichte zu rechnen. Im Nieders. und Oberdeutschen nur Richt, im Schwabensp. Riht, im Schwed. Rätt. 2) Bey den Jägern, die Dohnen, Bügel und Schlingen, welche man den Vögeln richtet, um sie darein zu fangen, und welche auch das Geschneide genannt werden. S. Bodengericht. In dem ehemahligen Kriegeswesen wurde auch ein bedeckter Gang, unter welchem die Sturmböcke gegen die Mauern spielten, das Gericht genannt.
Adelung-1793: Propstey-Gericht, das · Quatember-Gericht, das · Marschalls-Gericht, das · Chor-Gericht, das · Gericht (2), das
Brockhaus-1809: Das Pfeifer-Gericht · Das Zent-Gericht · Cent-Gericht
Brockhaus-1837: Jüngstes Gericht
Brockhaus-1911: Jüngstes Gericht · Heimliches Gericht · Gericht
Herder-1854: Stab gericht · Gericht
Meyers-1905: Gericht · Jüngstes Gericht · Berufungsfrist, -Gericht, -Instanz, -Kläger, -Beklagter etc · Beschwerdeführer, -Gericht, -Instanz, -Summe etc
Pierer-1857: Jüngstes Gericht · Heimliches Gericht · Westfälisches Gericht · Letztes Gericht · Gericht über Hals u. Hand u. G. zu Haut u. Haar · Geistliches Gericht · Gericht [2] · Gericht [1]