Marschalls-Gericht, das

[85] Das Marschalls-Gericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Marschall den Vorsitz hat, über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen. In Schlesien werden auch die adeligen Austräge oder Rittergerichte Marschalls-Gerichte genannt, weil der Marschall des Ritterstandes in denselben den Vorsitz hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 85.
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