[834] Die Gründlichkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Sache, da sie aus ihren ersten Gründen hergeleitet wird. Die Gründlichkeit eines Vortrages, eines Beweises. Ingleichen subjective, die Eigenschaft, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, eine Sache aus ihren ersten Gründen herzuleiten.