[454] Gründlichkeit heißt diejenige Behandlungsweise eines Gegenstandes (Themas), bei der alle Gedanken folgerichtig voneinander abgeleitet und auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe zurückgeführt werden; dann auch überhaupt das Verfahren der vollständigen, den Gegenstand bis zum »Grunde« erschöpfenden Untersuchung.