Gründlichkeit

[454] Gründlichkeit heißt diejenige Behandlungsweise eines Gegenstandes (Themas), bei der alle Gedanken folgerichtig voneinander abgeleitet und auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe zurückgeführt werden; dann auch überhaupt das Verfahren der vollständigen, den Gegenstand bis zum »Grunde« erschöpfenden Untersuchung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 454.
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