Haft (2), der

[893] 2. Der Haft, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte haften. 1) Die Eigenschaft einer Sache, vermöge welcher sie haftet; in einigen Fällen, und ohne Plural. Die Sache hat keinen Haft, keine Festigkeit, Haltung.


Dein Herz ist Felsen, Gram und Leid

Hat keinen Haft darauf,

Gleim,


kann darauf nicht haften. Das Eis ist zu glatt, ich habe keinen Haft darauf, keinen festen Tritt. 2) Dasjenige, wodurch eine Sache an die andere gehäftet wird; auch nur in einigen Fällen; Diminut. Häftchen, Oberd. Häftlein, und im gemeinen Leben Häftel. Einer Sache ein Paar Hafte geben, sie mit ein Paar Stichen zusammen häften. Bey den Büchsenmachern heißen die Ringe, wodurch der Lauf an dem Schafte befestiget wird, Hafte, und bey den Glasern, die bleyernen Ringe, welche das Windeisen an das Fenster befestigen. Bey den Jägern heißen alle Pfähle oder Pflöcke, woran die Leinen gebunden werden, Heftel oder Häftel. In einigen Oberdeutschen Gegenden werden die Stecknadeln noch Häftel genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 893.
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