Kammer-Capelle, die

[1483] Die Kámmer-Capếlle, plur. die -n. 1) Eine Capelle in einer Residenz, welche bloß zu dem Gottesdienste der herrschaftlichen Familie gewidmet ist; zum Unterschiede von der Hof-Capelle. S. Kammer 3. 2) (a). 2) Die zur Kammer-Musik eines großen Herren gehörigen Personen, und welche auch nur die Capelle schlechthin genannt werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1483.
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