[1496] Der Kanzler, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn die Kanzlerinn. 1) Der oberste Vorgesetzte einer Kanzelley, in der zweyten engern Bedeutung dieses Wortes, da denn dieses Wort eine der vornehmsten Würden in einem Staate bezeichnet. S. Erzkanzler, Großkanzler, Reichskanzler, Kronkanzler, Hofkanzler u.s.f. Aus dem mittlern Lat. Cancellarius, Ital. Cancelliere, Franz. Chancelier, Engl. Chancellour. 2) Ehedem bedeutete dieses Wort in geringerm Verstande einen Kanzellisten, Kanzelleyschreiber, in welchem Verstande Cancellarius im mittlern Lateine häufig vorkommt; ja 3) auch einen geringen Kanzelleybedienten, welcher die Kanzelleyzimmer auf und zuschließet, für ihre Reinlichkeit sorget u.s.f. Daher in Schweidnitz noch der Thürschließer der Rathsstube Kanzler genannt wird.