[570] Die Obligatiōn, plur. die -en, aus dem Lat. Obligatio, das schriftliche Bekenntniß einer Schuld, welche man einem andern zu bezahlen hat; der Schuldbrief, Schuldschein, ehedem der Schuldzettel. Man gebraucht es nur von förmlichen mit allen Feyerlichkeiten versehenen Schuldbriefen, dagegen man kleinere einfache Schuldbekenntnisse nur Handschriften zu nennen pflegt.