Obmann, der

[570] Der Obmann, des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der[570] Eisenobmann der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obermann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 570-571.
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