[570] Der Obmann, des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der[570] Eisenobmann der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obermann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter.